Neujahrs-Hallenturnier um den Christian-Balzer-Pokal Die 8. Auflage des Turniers: 11.-12. Januar 2020
Neujahrs-Hallenturnier um den Christian-Balzer-PokalDie 8. Auflage des Turniers: 11.-12. Januar 2020

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Turnierordnung

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8. Hallenturnier um den Christian-Balzer-Pokal vom 11. bis 12. Januar 2020 in der Sporthalle der Lahntalschule Biedenkopf

  1. Ausrichter ist der FV 1913 Wallau (Lahn) e.V.. Das Hallenfußballturnier ist beim Kreisfußballwart Biedenkopf angemeldet und genehmigt. Alle Spiele werden nach den Bestimmungen des Deutschen Fußballbundes (DFB) und des Hessischen Fußball Verbandes (HFV) sowie in Ergänzung dieser Turnierordnung ausgetragen.

 

  1. Spielberechtigt sind nur jene Spieler, welche in Besitz eines gültigen Spielerpasses ihres jeweiligen Landesverbandes sind. Vor Beginn des Turniers muss bei der Turnierleitung ein Turnierspielbericht ausgefüllt werden. Die Schiedsrichter führen anschließend eine satzungsgemäße Passkontrolle durch.

 

  1. Alle Spiele stehen unter der Leitung offizieller geprüfter Fußballschiedsrichter. Sämtliche Entscheidungen der Schiedsrichter bzgl. persönlicher Strafen gegenüber den Spielern sind vorerst als Tatsachenentscheidungen zu werten und zu akzeptieren. Einspruch gegen jene Entscheidungen können nur über das zuständige Kreissportgericht Biedenkopf eingereicht werden.

 

  1. Entscheidungen über Spielwertung und Punktwertung ergehen ausschließlich durch die Turnierleitung. Einsprüche gegen die Wertung einzelner Spiele sind mit ausführlicher Begründung bei der Turnierleitung einzulegen.

 

  1. Anzahl der Spieler: 4 Feldspieler + 1 Torwart

 

  1. Spielmodus: Gespielt wird eine Vorrunde mit 2 Gruppen à 6 Teams (Gruppe A und Gruppe B) und einer Endrunde mit 2 Gruppen à 5 Teams (Gruppe C und Gruppe D). Die jeweils besten 3 Teams aus Gruppe A und Gruppe B ziehen in die Endrunde ein. Die Gruppeneinteilung der Gruppen A und B werden durch den Veranstalter ausgelost, wobei eine zweite Mannschaft nicht auf die erste Mannschaft des gleichen Vereins treffen darf. Die Zuordnung der jeweils besten drei Teams aus den Gruppen A und B zu den Endrundengruppen erfolgt durch öffentliche Auslosung nach dem letzten Vorrundenspiel. In der Endrunde wird das Teilnehmerfeld um 5 gesetzte Teams ergänzt.

 

  1. Tritt in einer Vorrunden- oder Endrundengruppe Punktgleichheit auf, so zählt die Tordifferenz. Ist auch diese identisch, so zählt die höhere Anzahl der geschossenen Tore. Tritt auch hier Gleichstand auf, so wird die Entscheidung durch ein 9-Meter-Schießen herbeigeführt (5 Schützen).

 

  1. Als Disziplinarstrafen stehen den Schiedsrichtern die Verwarnung (gelbe Karte), die Zeitstrafe (2-Minuten) und der Feldverweis (rote Karte) zur Verfügung. Bei einem Feldverweis auf Dauer ist der betreffende Spieler mit sofortiger Wirkung vom Turnier ausgeschlossen und unterliegt gemäß Satzung und Ordnungen des HFV einer sog. Vorsperre. Die Schiedsrichter berichten über den Vorfall im Turnierspielbericht, wonach das zuständige Kreissportgericht über die Bewertung entscheidet.

 

  1. Um die Verletzungsgefahr für alle beteiligten Akteure zu verringern, ist bei sämtlichen Spielen das übliche „Grätschen“ oder auch „Hineinrutschen“ in einen Gegenspieler verboten. Die Schiedsrichter sind angehalten, jedes dieser Vergehen mit einem indirekten Freistoß zu ahnden (im Strafraum 9-Meter).

 

  1. Die erstgenannte Mannschaft hat immer Anstoß und spielt in Richtung Fahne des FV Wallau.

 

  1. Bei ähnlichen oder identischen Trikotfarben beider Mannschaften entscheidet der Schiedsrichter, ob farbige Überziehhemden verwendet werden müssen. Die erstgenannte Mannschaft hat in einem solchen Fall die Pflicht, die Überziehhemden zu tragen.

 

  1. Übertritt eine Mannschaft nachweislich die gültigen Satzungen und Ordnungen des DFB oder HFV in Hinblick auf den Einsatz spielberechtigter Spieler, kann die Turnierleitung einen Punktabzug verhängen oder sogar die Disqualifizierung vom Turnier anordnen. Entscheidet die Turnierleitung auf Ausschluss vom Turnier, so werden in einem solchen Fall alle bereits ausgetragenen und noch auszutragenden Spiele von der betroffenen Mannschaft mit 3:0 Toren für die gegnerische Mannschaft gewertet.

 

  1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Körper- und/oder Sachschäden.

 

  1. Der Veranstalter behält sich alle Änderungen vor, welche im Sinne des Turnierablaufs und der teilnehmenden Mannschaften sind (vorrangig Änderungen des Spielmodus).

 

  1. Durch die Teilnahme am Turnier erkennt jede Mannschaft die vorstehende Turnierordnung und die Entscheidungen der Turnierleitung an.

 

Die Turnierleitung

FV 1913 Wallau (Lahn) e.V.

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